Vertrag zwischen Preußen, Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Reuß älterer und Reuß jüngerer Linie einerseits und Kurhessen andererseits, wegen des Beitritts des Kurfürstenthums Hessen hinsichtlich des Kreises Schmalkalden zu dem Vertrage der erstgenannten Staaten vom 26. November 1852., die Fortdauer des Thüringischen Zoll- und Handels-Vereins betreffend.