Vertrag zwischen Preußen, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Coburg-Gotha, betreffend die Errichtung eines gemeinschaftlichen Landgerivhts zu Meiningen.

Vom 17. Oktober 1878.
Berlin 1879. 4 Blatt mit sieben Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 8625).
* Vertrag über die Gerichtsgemeinschaft des genannten Gebietes mit Preußen. Bevollmächtigte waren Ludwig Hermann von Schelling und Johann Heinrich Bernhard, für Sachsen-Meiningen Friedrich von Uttenhoven und Karl Blomeyer, bzw. Sachsen-Coburg-Gotha Heinrich Hornborstel. Regularien in 24 Artikel und das Schlußprotokoll. Für die Kreise Meiningen, Hildburghausen und Sonneberg, Schleusingen, Schmalkalden. Zu Coburg wurde eine Strafkammer gebildet, die Gefangenenanstalt Frohnveste in Meiningen wurde auch Untersuchungsgefängnis.

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