Vertrag zwischen Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Kurhessen, dem Großherzogthume Hessen und den zu dem Thüringischen Zoll- und Handelsvereine verbundenen Staaten einerseits und dem Herzogthume Nassau andererseits wegen Anschließung des letzteren an den Gesammt-Zollverein der ersteren Staaten.