Vertrag zwischen Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Kurhessen, dem Großherzogthume Hessen, den zu dem Thüringischen Zoll- und Handelsvereine gehörigen Staaten, dem Herzogthume Nassau und der freien Stadt Frankfurt einerseits, und Hannover, Oldenburg und Braunschweig andererseits, wegen Beförderung der gegenseitigen Verkehrsverhältnisse.