Vertrag zwischen Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Kurhessen, dem Großherzogthume Hessen, den zu dem Thüringischen Zoll- und Handelsvereine gehörigen Staaten, dem Herzogthume Nassau und der freien Stadt Frankfurt einerseits, und Hannover, Oldenburg und Braunschweig andererseits, wegen Beförderung der gegenseitigen Verkehrsverhältnisse.

Vom 1. November 1837.
Hannover, 1. November 1837. 2 Blatt mit drei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 1842).
* Förderung des Verkehrs bzw. der Verkehrsverbindungen, seinerzeit noch ausschließlich Wasser- und Straßenwege.

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