Verordnung wegen weiterer Abänderung des Vereins-Zolltarifs.

Vom 30. November 1853.
Berlin, Decker 1853. 2 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 3899).
* Genannt sind Einfuhren in die Häfen von Hannover und Oldenburg, alte Fischernetze, altes Tauwerk und Stricke, die alte Grenzlinie von Harburg bis Leer, Tarif für Haidschnuckenwolle (Heidschnucken). - Zollverein.

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