Verordnung wegen exekutivischer Beitreibung der direkten und indirekten Steuern und anderer öffentlichen Abgaben und Gefälle, Kosten etc. in Neuvorpommern und Rügen.

Vom 1. Februar 1858.
Berlin den 8. April 1858. 8 Blatt mit fünfzehn Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 4852).

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