Verordnung wegen des in Neu-Vorpommern von den statutarischen Erbportionen der Ehegatten zu entrichtenden Erbschaftsstempels.

Vom 16.September 1837.
Berlin, den 16. September 1837. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 1825).
* Stempelgebühr (Stempelgeld) in Erbschaftsangelegenheiten von Pommern.

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