Verordnung wegen der für die Aufhebung des Mahl- und Getränke-Zwanges nach dem Edikte vom 28sten Oktober 1810. zu leistenden Entschädigungen.

De dato den 15ten September 1818.
Berlin, den 15ten September 1818. 3 Blatt mit vier Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 499).
* Mahlzwang (Mühlen, Müllerei), Getränkezwang. - Stichworte: Müllerei, Müllerhandwerk, Mühlenkunde, Deutscher Mühlentag.

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