Verordnung wegen Vergütung der Steuer für ausgeführten Rübenzucker, Besteuerung des Zuckers aus getrockneten Rüben und Verzollung des auslandischen Zuckers und Syrups.

Vom 2. Juli 1861.
Schloß Babelsberg, den 2. Juli 1861. 2 Blatt mit drei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 5397).
* Zucker in Preußen, Zuckerzoll.

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