Verordnung wegen Gültigkeit der in dem Zeitraum vom 5ten Juni 1815. bis 1sten Juni 1816. ergangenen und publizirten Entscheidungen der Königlichen Sächsischen Dikasterien und Gerichtshöfe in den mit den Preußischen Sta aten vereinigten ehemals Sächsischen Provinzen und Distrikten.

Vom 20sten März 1817.
Berlin 1817. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 417).
* Rechtssprechung in den neupreußischen vormals sächsischen Gebieten.

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