Verordnung wegen Erhebung einer Kontrole-Abgabe von den, zur Zuckerbereitung zu verwendenden Runkelrüben.

Vom 21. März 1840.
Berlin, den 21. März 1840. 4 Blatt mit sieben Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 2086).
* Zucker in Preußen.

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