Verordnung wegen Erhebung der Steuer vom inländischen Tabak in den Regierungsbezirken Wiesbaden und Kassel, sowie in dem Gebiete des vormaligen Königreichs Hannover und der Herzogthümer Schleswig und Holstein.

Vom 11. Mai 1867.
Berlin, den 11. Mai 1867. 3 Blatt mit sechs Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 6645).
* Gesetzgebung zur Tabaksteuer (Handel von Tabak, Tabakhandel) in Nassau, Hessen, dem späteren Niedersachsen und Schleswig-Holstein.

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