Verordnung wegen Aufhebung des §. 247. Tit. 15. Th. II. des Allgemeinen Landrechts, in Rücksicht neuer Windmühlen-Anlagen.

Vom 18ten November 1819.
Berlin, den 18ten November 1819. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 572).

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