Verordnung wegen Abänderung des §. 4 der Verordnung vom 25. Mai 1887, betreffend die Einrichtung einer ärztlichen Standesvertretung.

Vom 23. Januar 1899.
Berlin den 30. Januar 1899. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 10052).
* Ärztekammer.

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