Verordnung wegen Abänderung der §§. 4. 5. 6. 44. und 46. des Gesetzes von 21. April 1825. Nr. 938. hinsichtlich der an die Stelle der Naturaldienste getretenen Dienstgelder und anderen Leistungen in der Altmark.

Vom 23. Juli 1845.
Sanssouci, den 23. Juli 1845. 2 Blatt mit zwei Seiten Text. 4° Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 2609).

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