Verordnung vom 28sten Oktober 1817., betreffend die Ernennung eines Substituten des Präsidenten im Staatsrath.

Und: Allerhöchste Kabinetsorder vom 13ten November 1817., betreffend die Veränderungen und resp. Bestätigung der Abtheilungen des Staatsraths.
Berlin, den 28sten Oktober 1817. 2 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 453-454).
* Für den Freiherr von Altenstein als Substitut (in Vertretung Hardenbergs) in der Verordnung und für denselben nach Absterben des Bischofs Sack in Anstellung des Freiherrn von Altenstein und des Staatsministers von Klewitz zu besonderen Ministerien, sowie bei der Abteilung für Cultus und Erziehung statt des Bischofs nun Hofprediger Eylert in Potsdam, statt der beiden letzteren aber für innere Angelegenheiten und für den Handel Staatsminister von Brockhausen zu ernennen.

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