Verordnung über die Wahl der Preußischen Abgeordneten zur Deutschen Nationalversammlung.

Vom 11. April 1848.
Berlin, den 11. April 1848. 2 Blatt mit drei Seiten Text. 4° Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 2948).
* "Der Zweite Vereinigte Landtag beschloss die Einberufung einer verfassungsgebenden Nationalversammlung und das entsprechende Wahlgesetz. Das Gesetz enthielt auf Initiative Georg von Vinckes die Vereinbarungsklausel. Sie legte fest, dass die preußische Nationalversammlung die künftige Verfassung "durch Vereinbarung mit der Krone" festzulegen habe, also nicht aus eigenem Recht, sondern in Übereinstimmung mit der dazu gleichberechtigten Krone" (Wikip.).

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