Verordnung über die Strafbefugniß der Deichhauptleute in der Altmark.

Vom 25. Januar 1847.
Berlin, den 25. Januar 1847. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 2801).
* Zum Deichwesen in der Altmark (Deichverband an der Elbe u. a.).

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