Verordnung über die Einrichtung der Gemeindeverfassung in denjenigen Städten der Provinz Westphalen, in welchen die Städteordnung bisher nicht eingeführt ist.

Vom 31. Oktober 1841.
Berlin, den 12. Januar 1841. 2 Blatt mit drei Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 2206).
* Stichworte: Stadtgemeinde, Stadtbezirke, Landgemeinde, Westfalen.

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