Verordnung über die Einrichtung der Amts-Blätter in den Regierungs-Departements und über die Publikation der Gesetze und Verfügungen durch dieselben und durch die allgemeine Gesetzs ammlung.

Vom 28sten März 1811.
Berlin den 5ten April 1811. 2 Blatt mit vier Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 29).
* Einführung der Amtsblätter (z. B. "Amtsblatt der Churmärkischen Regierung").

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