Verordnung über die Befugnisse der Kreisstände im Herzogthum Schlesien, der Grafschaft Glatz und dem Preußischen Markgrafthum Ober-Lausitz, Ausgaben zu beschließen und die Kreiseingesessenen dadurch zu verpflichten.

Vom 7. Januar 1842.
Berlin am 11. Februar 1842. 2 Blatt mit drei Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 2238).
* Herzogtum Schlesien, Grafschaft Glatz und die preußische Oberlausitz.

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