Verordnung über das Verfahren bei eintretender Mobilmachung der Armee zur Herbeischaffung der Pferde durch Landlieferung.

Vom 24sten Februar 1834.
Berlin, den 24sten Februar 1834. 3 Blatt mit vier Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 1515).
* Stichworte: Militärpferde, Zugpferde Artillerie, Kavallerie.

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