Verordnung über das Inkrafttreten des Kirchengesetzes vom 16. Juli 1906, betreffend die Anstellungsfähigkeit und Vorbildung der Geistlichen in der evangelisch-lutherischen Kirche der Provinz Hannover.

Vom 1. November 1906.
Neues Palais, den 1. November 1906. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 10765).

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