Verordnung über das Inkrafttreten des Gesetzes, betreffend die Wahlen zu den Provinziallandtagen und zu den Kreistagen, vom 3. Dezember 1920...hinsichtlich der Wahlen zu den Kreistagen für die Kreise Neustadt, Oppeln, Kreuzburg, Leobschütz und Cosel der Provinz Oberschlesien.