Verordnung, die Verwallung der Oder von Nieder-Wutzow bis unterhalb Stützkow, und die Bildung einer Bau-Korporation zu diesem Zwecke betreffend.

Vom 22. August 1848.
Berlin den 16. Oktober 1848. 3 Blatt mit fünf Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 3045).
* Zu beiden Seiten der Oder, Kreis Lebus (heute Märkisch Oderland) und z. B. im Gebiet vom östlichen Kreis Königsberg Nm. befindet sich Zehden. - Bekanntgabe des Namen"Deichbaugesellschaft zur Melioration des Nieder-Oderbruchs". Es handelte sich um "Grundstücke des Nieder- und Mittel-Oderbruchs von oberhalb Wrietzen bei Hohensaathen, sowie im Zehdener und im Stolper Bruche". Gründung "Behufs Ausführung der Meliorationswerke". Ein Absatz lautet: "Die Stadt Oderberg ernennt Einen Repräsentanten und Einen Stellvertreter, welche durch die Stadtverordneten gewählt werden. Die Städte Wrietzen, Freienwalde und Zehden ernennen zusammen ebenfalls Einen Repräsentanten und Einen Stellvertreter". Stichworte: Landgewinnung, Oderbruch, Oder-Hochwasser, Bad Freienwalde, Großraum Schwedt/Oder.

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