StartseiteBücherGeschichte Neuzeit (Preußen: Gesetze)Verordnung, die Aufhebung der in dem §. 201. Tit. 20. Th. II. des Allgemeinen Landrechts und §. 508. der Kriminalordnung über Untersuchungen wegen Majestätsbeleidigung enthaltenen Bestimmungen betreffend.