Verordnung des Ministers für Volkswohlfahrt, betreffend Einführung einer Höchstgrenze für Mietzinssteigerungen.

Vom 9. Dezember 1919.
Berlin den 16. Dezember 1919. 4 Blatt mit acht Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 11829).

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