Verordnung, das Verbot der Ehe zwischen Stief- oder Schwiegereltern und Stief- oder Schwiegerkindern betreffend.

D. d. den 22. Dezember 1843.
Berlin, den 22. Dezember 1843. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4° (Gesetzslg., Nr. 2417).
* Wiederverheiratung. "...ist auch dann verboten, wenn das Verhältniß zu dem letztern auf einer unehelichen Zeugung beruht".

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