Verordnung, betreffend vorläufige Änderungen von Gerichtsbezirken anläßlich der Ausführung des Friedensvertrags.

Vom 21. Juni 1920.
Berlin, Reichsdruckerei 1920. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 11909).
* Der bei Preußen verbleibende Teil vom Amtsgericht Tondern wurde dem Amtsgericht Niebüll zugelegt.

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