Verordnung, betreffend vorläufige Änderung der Amtsgerichtsbezirke Aachen und Blankenheim anläßlich der Ausführung des Friedensvertrags.

Vom 9. November 1921.
Berlin, den 9. November 1921. 1 Blatt mit einer Viertelseite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 12195).
* Amtsgericht Aachen und Blankenheim (Ahr). Die von der "Kommission zur Festsetzung der deutsch-belgischen Grenze" wieder zugesprochenen Gebietsteile des früheren Amtsgerichtsbezitks Eupen und des früheren Amtsgerichtsbezirks St. Vith.

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