Verordnung, betreffend die den Medizinalbeamten zu gewährende Fuhrkosten-Vergütung.

Vom 4. Novembert 1874.
Berlin, den 4. November 1874. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 8245).
* Erstattung von Fahrtkosten des Personals von Gesundheitsämter u. a. Einrichtungen. - Amtsärzte usw.

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