Verordnung, betreffend die Wiederherstellung der bei dem Brande des Lokals der Gerichtskommission zu Putzig vernichteten Hypothekenbücher und Grundakten, sowie die Amortisation der dabei verloren gegangen Dokumente.

Vom 21. August 1863.
Berlin 1863. 2 Blatt mit drei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 5751). - Stockflecken.
* Putzig in Westpreußen.

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