Verordnung, betreffend die Verpflichtung der Städte in Neuvorpommern und Rügen zur Besetzung der städtischen Unterbeamten- und Dienerstellen mit Militairinvaliden.

Vom 23. Januar 1846.
Berlin den 12. März 1846. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4° (Gesetzslg., Nr. 2674).

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