Verordnung, betreffend die Verleihung des Ortszulagerechts an Schulverbände.

Vom 31. März 1920.
Berlin, den 31. März 1920. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 11906).
* Betrifft die in einer zweispaltigen Tabelle aufgeführten Schulverband im Regierungsbezirk Stralsund (10 Orte im Kreis Greifswald) und 50 Orte im Regierungsbezirk Stade (Kreis Achim, Blumenthal, Geestemünde, Kehdingen, Osterholz).

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