Verordnung, betreffend die Publikation der Gesetze in denjenigen Landestheilen, welche durch die Gesetze vom 24. Dezember 1866. der Preußischen Monarchie einverleibt worden sind.

Vom 29. Januar 1867.
Berlin, den 1867. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 6532).

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