Verordnung, betreffend die Organisation der Verwaltungsbehörden für das Schulwesen und der Disziplinarbehörden für die Lehrer und die Beamten an den öffentlichen Unterrichtsanstalten in den Fürstenthümern Waldeck und Pyrmont.

Vom 25. März 1885.
Berlin den 30. März 1885. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 9039).

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