Verordnung, betreffend die Gestattung des Gebrauchs einer fremden Sprache neben der Deutschen als Geschäftssprache.

Vom 6. September 1877.
Berlin den 1. Oktober 1877. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 8518).
* Fremdsprache in Preußen.

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