Verordnung, betreffend die Gerichtsbarkeit über die Preußische Garnison der Bundesfestung Rastatt.

Vom 1. Oktober 1860.
Baden-Baden, den 1. Oktober 1860. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 5279).
* Gedruckt unterzeichnet von König Wilhelm von Preußen, der sich zur Kur in Baden-Baden aufhielt.

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