Verordnung, betreffend die Errichtung je einer Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten bei den Regierungen zu Stralsund und Osnabrück und einer Abtheilung für direkte Steuern und Domänen bei der Regierung zu Aurich.

Vom 22 April 1892.
Wartburg, den 22. April 1892. 2 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 9530).

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