Verordnung, betreffend die Erhebung der Erbschaftsabgabe in den durch die Gesetze vom 20. September und 24. Dezember 1866. mit der Monarchie vereinigten Landestheilen.

Vom 5. Juli 1867.
Berlin 1867. 5 Blatt mit neun Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 6723).
* Erbschaftsabgabe, wohl ein Vorläufer der Erbschaftssteuer.

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