Verordnung, betreffend die Einführung des Allgemeinen Berggesetzes vom 24 Juni 1865. in die mit der Preußischen Monarchie vereinigten Landestheile der Großherzoglich Hessischen Provinz Oberhessen, sowie in das Gebiet der vormaligen Landgrafschaft Hessen-Homburg, einschließlich des Ober-Amtsbezirkes Meisenheim.

Vom 22. Februar 1867.
Berlin, den 22. Februar 1867. 2 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 6558).
* Zum Bergbau in Hessen.

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