Verordnung, betreffend die Einführung des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865. in das mit der Preußischen Monarchie vereinigte Gebiet des vormaligen Kurfürstenthums Hessen und der vormaligen freien Stadt Frankfurt, sowie der vormals Königlich Bayerischen Landestheile.

Vom 1. Juni 1867.
Berlin, den 1. Juni 1867. 3 Blatt mit fünf Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 6674).

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