Verordnung, betreffend die Einführung der Verordnung über die Besteuerung des im Inlande erzeugten Rübenzuckers vom 7. August 1846. in den Herzogthümern Schleswig und Holstein.

Vom 24. Juni 1867.
Berlin, den 24. Juni 1867. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 6701).

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