Verordnung, betreffend die Einführung der Preußischen Gesetzgebung in Betreff der direkten Steuern in den durch die Gesetze vom 20. September und 24. Dezember 1866. der Preußischen Monarchie einverleibten, zum Regierungsbezirke Wiesbaden vereinigten Landestheilen, sowie in dem vormals Großherzoglich Hessischen Kreise Vöhl mit Einschluß der Enklaven Eimelrod und Höringhausen.