Verordnung, betreffend die Bestrafung der Vergehen gegen die Telegraphen-Anstalten.

Vom 25. Juni 1849.
Berlin den 17. Juni 1849. 2 Blatt mit drei Seiten Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 3136).
* Telegraphenanstalt (Drahtleitung, Zeichen, Telegraphenanlage) in Zusammenhang mit der Eisenbahngesellschaften.

15,00 EUR
inkl. 7 % MwSt. zzgl. Versandkosten
In den Warenkorb
Bestellnummer: 152019


Schnellkauf

Bitte geben Sie die Bestellnummer aus unserem Katalog ein.

Willkommen zurück!