Verordnung, betreffend die Ausübung der regelmäßigen gesundheitspolizeilichen Aufsicht über die Krankenanstalten des Johanniter-Ordens.

Vom 9. Juni 1920.
Berlin den 17. Juli 1920. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 11919).
* Johanniterorden.

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