Verordnung, betreffend die Ausführung des Fischereigesetzes in der Provinz Westpreußen.

Vom 8. August 1887.
1887. 7 Blatt mit dreizehn Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 9230).
* Fischerei, Fischfang in Westpreußen. Interessant ist hierbei die Liste der Arten (auch mit lateinischen Namen) der Vorkommen und die Mindestgröße des genehmigten Fanges, Uhrzeiten, wie auch die 14 Gewässer mit eingeschränkten Fischereibetrieb (z. B. Leba mit Nebengewässer im Kreis Carthaus; Nebengewässer der Brahe).

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