Verordnung, betreffend die Ausführung des Fischereigesetzes in der Provinz Schleswig-Holstein.

Vom 8. August 1887.
1887. 6 Blatt mit zehn Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 9232).
* Fischerei, Fischfang in Schleswig und Holstein. Interessant ist hierbei die Liste der Arten (auch mit lateinischen Namen) der Vorkommen und die Mindestgröße des genehmigten Fanges, Uhrzeiten, wie auch die acht Gewässer mit eingeschränkten Fischereibetrieb (von See-Schlief bis Bille zwischen den Mühlen von Grande und Reinbek).

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