Verordnung, betreffend die Ausführung des Fischereigesetzes in der Provinz Schlesien.

Vom 8. August 1887.
Bad Gastein, den 8. August 1887. 5 Blatt mit neun Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 9235).
* Fischerei, Fischfang in Schlesien. Interessant ist hierbei die Liste der Arten (auch mit lateinischen Namen) der Vorkommen und die Mindestgröße des genehmigten Fanges, Uhrzeiten, wie auch die Gewässer mit eingeschränkten Fischereibetrieb (Buchstabe a-k, von dem Goldbach oder Prudlik bis zu den Forellenbächen und in der Okel bei Groß-Strehlitz).

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