Verordnung, betreffend die Ausführung des Fischereigesetzes in der Provinz Ostpreußen.

Vom 8. August 1887.
Berlin den 9. September 1887. 6 Blatt mit zwölf Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 9229).
* Fischerei, Fischfang in Ostpreußen. Interessant ist hierbei die Liste der Arten (auch mit lateinischen Namen) der Vorkommen und die Mindestgröße des genehmigten Fanges, Uhrzeiten, wie auch die zehn Gewässer mit eingeschränkten Fischereibetrieb (z. B. Wadangfluß im Kreis Allenstein, Ilgenkanal im Kreis Osterode).

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